Veranstalter AGB`s

Allgemeine Reisebedingungen
turcon travel services GmbH

 

 

1. Geltungsbereich der ARB, Fremdleistungen

 

1.1 Diese Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der turcon travel services GmbH, Brückenstraße 15, 69120 Heidelberg, Deutschland (nachfolgend „turcon“) als Reiseveranstalter und dem Kunden im Fall der Buchung von Pauschalreisen oder sonstigen damit in Zusammenhang stehende Leistungen. Die ARB gelten ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen aus §§ 651 a) ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und §§ 4–11 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGBInfoV) und füllen diese aus.
1.2 Im Fall der Vermittlung von Pauschalreisen sowie der Vermittlung einzelner Beförderungs-, Beherbergungs- oder Serviceleistungen (z.B. Buchung von „nur“ Flug; Buchung von „nur“ Hotelübernachtung; Buchung von “nur“ Mietwagen) und Reiseversicherungsleistungen über die Website www.tamitamtravel.de gelten die „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Leistungen“ der turcon, welche ebenfalls auf der Website unter der Schaltfläche „AGB“ abrufbar sind. In diesen Fällen kommen vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen den Kunden und dem von turcon vermittelten Anbieter zustande.
1.3 Die wesentlichen Merkmale der Reise ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
1.4 Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Vertragsschluss, Reisebestätigung, Sicherungsschein

 

2.1 Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen keine Angebote im Rechtssinne dar, sondern sind eine Aufforderung an den Kunden, eine Reise bzw. sonstige Leistungen bei turcon zu buchen.
2.2 turcon stellt die vom Kunden gewünschten Pauschalreiseleistungen im Wege der dynamischen Paketierung tagesaktuell in Echtzeit zusammen. Aus dieser Echtzeitabfrage der Leistungen und Preise bei unterschiedlichen Anbietern und Vermittlern (wie z.B. Hotel, Fluggesellschaft, Consolidator etc.) folgt, dass sich die auf der Website als Suchergebnis gezeigten Preise von Anfrage zu Anfrage kurzfristig verändern können.
2.3 Mit seiner Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Bei Nutzung des Buchungsformulars auf der Website gibt der Kunde sein Angebot bei turcon ab, wenn er nach Auswahl der entsprechenden Leistungen und Ausfüllen des Buchungsformulars, welches insbesondere Angaben zu den Reisenden, Kontaktinformationen und Zahlungsinformationen abfragt, im letzten Buchungsschritt die Schaltfläche „jetzt verbindlich buchen“ betätigt. Das Angebot des Kunden nimmt turcon durch Zusenden einer Bestätigungs-E-Mail an (Vertragsschluss), die unverzüglich nach Erhalt der Reiseanmeldung an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse versendet wird.
2.4 Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.5 Der Kunde kann während des Buchungsvorgangs auf der Website die von ihm ausgewählten Leistungen und eingegebenen Daten bis zum Absenden des Buchungsformulars über die üblichen PC-Funktionen wie z.B. die „Zurück“-Funktion des Browsers ändern, berichtigen oder die Buchung gänzlich abbrechen.
2.6 turcon wird den Vertragstext nach Absendung der Buchung nicht dauerhaft speichern; der Vertragstext ist nach der Buchung für den Kunden nicht mehr über das Internet abrufbar. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Übersicht über die gewählten Reiseleistungen und deren Kosten. Von Satz 1 bleibt die Beachtung ggf. bestehender handels- bzw. abgabenrechtlicher Vorschriften durch turcon unberührt.
2.7 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine mitgeteilten Kontaktdaten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mailadresse, zutreffend sind und der Empfang der Bestätigungs-E-Mail und Reiseunterlagen in postalischer oder elektronischer Form sichergestellt ist und nicht durch SPAM-Filter des E-Mailpostfachs verhindert wird.
2.8 Zur Absicherung des vom Kunden gezahlten Reisepreises hat turcon eine Insolvenzversicherung bei der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland abgeschlossen. Der Kunde erhält den entsprechenden Sicherungsschein gemäß § 651k BGB zusammen mit der Reisebestätigung übersandt bzw. ausgehändigt.

 

3. Reiseunterlagen

 

3.1 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden an die von ihm bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail Adresse nach der Zahlung des Gesamtreisepreises per E-Mail übermittelt.
3.2 Bei elektronischen Flugtickets (E-Ticket) werden keine Papiertickets ausgehändigt. Bei E-Tickets wird mit der Aushändigung der Reiseunterlagen der Flugbuchungscode per E-Mail versandt. Der Kunde und die übrigen Reiseteilnehmer erhalten ihre Bordkarten gegen Vorlage des Reisepasses oder Personalausweises und des übermittelten Flugbuchungscode am Flughafen-Check-in der jeweiligen Fluggesellschaft.
Weitere Informationen werden mit der Versendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben.
3.3 Erhält der Kunde seine Reisedokumente nicht spätestens fünf Tage vor Reiseantritt, so hat er turcon über diesen Umstand unverzüglich zu informieren. Sofern die Reise bereits vom Kunden vollständig bezahlt wurde, wird turcon in diesem Falle dem Kunden die betreffenden Reisedokumente sofort zusenden

 

4. Leistungen und Preise

 

4.1 Der Umfang der gebuchten Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Soweit der Kunde im Rahmen der Onlinebuchung Sonderwünsche angibt, werden diese für turcon nicht verbindlich, solange turcon sie dem Kunden nicht ausdrücklich und mindestens in Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt hat.
4.2 Beginn und Ende der Reise sind der Reisebestätigung zu entnehmen.
4.3 Flugscheine oder Sonderfahrtausweise gelten ausschließlich an den angegebenen Reisetagen.
4.4 Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer und sonstiger Entgelte. Kosten für Nebenleistungen wie z.B. die Besorgung von Visa sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn, diese Nebenleistungen sind Inhalt der Leistungsbeschreibung und Reisebestätigung.

 

5. Zahlungsbedingungen, Anzahlung

 

5.1. Der Kunde begleicht den Reisepreis direkt an turcon.
5.2. Sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, ist mit Zugang der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises (auf volle Euro aufgerundet) fällig. Die Anzahlung ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung nebst Sicherungsschein. Die verbleibende Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn ohne erneute Aufforderung sofort fällig.
5.3. Bei kurzfristigen Buchungen (Vertragsabschluss ab 28 Tage vor Reisebeginn) und unter der Voraussetzung, dass dem Kunden ein Sicherungsschein übermittelt bzw. ausgehändigt wurde, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
5.4. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.
5.5. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde EUR 75,00 nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Der gesamte Reisepreis wird in diesen Fällen vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall mit Zugang der Rechnung fällig.
5.6. Der Reisepreis kann vom Kunden mittels Kreditkarte bezahlt werden. turcon belastet das vom Kunden bei der Buchung angegebene Kreditkartenkonto in Höhe der Anzahlung und Restzahlung jeweils zu den unter Ziff. 5.2 angegebenen Fälligkeitszeitpunkten. Dem Kunden fallen hierfür keine zusätzlichen Entgelte an.
5.7. Sollte turcon zu den unter Ziff. 5.2 ff angegebenen Fälligkeitszeitpunkten ein Zahlungseinzug mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich sein, ist turcon berechtigt, hierfür eine Rückbuchungspauschale in Höhe von EUR 10,00 zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese Kostenpauschale nicht oder nicht in genannter Höhe entstanden ist.

 

6. Leistungsänderungen

 

6.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach dem Vertragsschluss notwendig werden und von turcon nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigten.
6.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft sind.
6.3 turcon ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
6.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn turcon in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von turcon über die Änderung der Reiseleistung oder der Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

 

7. Preisanpassung

 

7.1 turcon behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern.

7.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann turcon den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

7.2.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann turcon vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

7.2.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann turcon vom Kunden verlangen.

7.3 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber turcon erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

7.4 Eine Erhöhung des Reisepreises nach den Ziffern 7.1. bis 7.3. ist nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem vereinbarten Reiseantritt ein Zeitraum von mindestens 4 Monaten liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsschluss weder vorlagen noch für turcon vorhersehbar waren.

7.5 Im Falle einer Preisänderung hat turcon den Kunden unverzüglich zu informieren. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Reiseantritt verlangt wird, ist unwirksam.

7.6 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn turcon in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von turcon über die Reisepreisänderung gegenüber turcon geltend zu machen. Dem Kunden wird in seinem eigenen Interesse empfohlen, den Rücktritt schriftlich (z.B. per Brief) zu erklären.

 

8. Reiseversicherungen

 

8.1 Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten- oder Reisekrankenversicherung, gehören nicht zum Vertragsumfang und sind nicht im Reisepreis inbegriffen.
8.2 turcon empfiehlt dem Kunden, sich umfassend nach seiner freien Wahl abzusichern. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich hingewiesen. Auch bei Abschluss eines Reiseschutzpakets und bei Eintritt eines Versicherungsfalls ist jedoch nicht turcon mit der Schadensabwicklung befasst, sondern ausschließlich das vom Kunden gewählte Versicherungsunternehmen.

 

9. Rücktritt des Kunden

 

9.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn formlos und ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber turcon zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei turcon. Dem Kunden wird im eigenen Interesse empfohlen, den Rücktritt aus Dokumentationsgründen schriftlich (z.B. per Brief) zu erklären.
9.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert turcon den Anspruch auf den Reisepreis. Ist der Kunde aus Gründen zurückgetreten, die von turcon nicht zu vertreten sind, so ist turcon berechtigt, in Abhängigkeit von der Höhe des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt bzw. den Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen bzw. Aufwendungen zu verlangen. Die hierbei anfallenden Rücktrittskosten werden pauschaliert, in Abhängigkeit der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen werden berücksichtigt.
9.3 Die Höhe der Rücktrittskostenpauschale ist von der vom Kunden gewählten Leistung abhängig; weitere Angaben entnimmt der Kunde bitte den Bedingungen der turcon beim jeweiligen Angebot. Der Kunde wird gebeten, auch etwaige abweichende Angaben zu Rücktrittspauschalen in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote zu beachten. Hat der Kunde mehrere Leistungen mit Einzelpreisen zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
9.4 Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass die geltend gemachten Rücktrittspauschalen nicht oder nicht in genannter Höhe entstanden sind.
9.5 turcon behält sich das Recht vor, anstelle der vorgenannten Rücktrittspauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle ist turcon verpflichtet, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, die Höhe der Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.
9.6 Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt von den vorstehenden Bedingungen unberührt.

 

10. Vertragsübertragung

 

10.1 Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. turcon kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder der Reiseteilnahme des Dritten gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

10.2 Tritt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Reisevertrag ein, so berechnet TurCon die durch die Übertragung gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten (wie z.B. Verwaltungskosten, Telefon- und Portokosten). Für die Begleichung des Reisepreises und der durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten haften der Kunde und der Ersatzteilnehmer gesamtschuldnerisch.

 

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

 

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. vorzeitige Abreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. turcon wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

12. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

 

12.1 Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
12.2 Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet z.B. unter:
www.icao.int/secretariat/legal/list%20of%20parties/mtl99_en.pdf
12.3 Gepäckschäden, Gepäckverluste oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt turcon dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckschäden und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdecken des Schadens/des Verlustes und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen sind alle Fälle von Gepäckbeschädigungen, -verlusten sowie -verspätungen zusätzlich auch gegenüber turcon bzw. der örtlichen Reiseleitung zu melden.

 

13. Gewährleistung

 

13.1 Wird die vereinbarte Reise nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. turcon kann das Abhilfeverlangen verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Abhilfeverlangen kann auch dadurch erfüllt werden, dass turcon eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen etwaigen Mangel gegenüber turcon oder der ihm benannten örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, können auf diesen Mangel Gewährleistungsansprüche später nicht mehr gestützt werden.

13.2 Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, wenn er den Mangel unverzüglich gegenüber turcon angezeigt hat und keine Abhilfe erfolgte.

13.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet turcon innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so ist der Kunde zudem berechtigt, den Reisevertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kündigen. Es wird dem Kunden empfohlen, die Kündigung schriftlich vorzunehmen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für turcon erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Abhilfefrist bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von turcon verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet turcon den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

 

14. Kündigung und Rücktritt durch turcon

 

14.1 Ohne Einhaltung einer Frist kann turcon den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz einer Abmahnung durch turcon oder deren Reiseleitung nachhaltig und erheblich stört und die weitere Vertragserfüllung für den Veranstalter nicht mehr zumutbar ist.

14.2 Leistet der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung mit Fristsetzung den Reisepreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen oder kann dieser nicht erfolgreich vom angegebenen Konto oder der Kreditkarte des Kunden eingezogen werden, kann turcon vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts behält turcon den Anspruch auf den Reisepreis, jedoch unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die turcon aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Die hierbei anfallenden Rücktrittskosten werden pauschaliert, in Abhängigkeit der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen wurden bei der Berechnung bereits berücksichtigt. Die Pauschalen richten sich dabei nach Ziffer 9.3.Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die geltend gemachten Rücktrittspauschalen gemäß Ziffer 9.3. nicht oder nicht in genannter Höhe entstanden sind.

14.3 turcon behält sich auch für den Fall des Rücktritts gemäß Ziffer 14.2 vor, anstelle der Rücktrittspauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle ist turcon verpflichtet, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung, die Höhe der Entschädigung konkret zu beziffern und zu belegen.

 

15. Höhere Gewalt

 

Im Falle höherer Gewalt richten sich die wechselseitigen Rechte und Pflichten nach § 651 j BGB.

 

16. Haftungsbeschränkung

 

16.1 Die Haftung für Schäden aus dem Reisevertrag, die nicht Körperschäden sind, wird von turcon auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit turcon für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Diese Haftungshöchstsumme gilt je Reiseteilnehmer und Reise.

16.2 Für deliktische Schadensersatzansprüche für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von turcon auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt je Reiseteilnehmer und Reise.

16.3 Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von den Haftungsbeschränkungen in Ziff. 16.1 und 16.2 unberührt.

16.4 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht zum Vertragsumfang des Reisevertrages gehören, sondern vom Kunden im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten gebucht werden (z.B. Ausflüge, Mietwagen etc.), haftet turcon nicht. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Geschäftsbedingungen dieser Unternehmen, worauf der Kunde ausdrücklich hingewiesen wird und die dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Eine etwaige Haftung von turcon für die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- und/oder Organisationspflichten bleibt hiervon unberührt.

 

17. Fristen, Adressaten und Verjährung

 

17.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Reisevertrages (§§ 651 c bis 651 f BGB) hat der Kunde innerhalb eines Monates nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber turcon geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist zu wahren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden.
17.2 Ansprüche sind gegenüber der turcon Touristik Consulting & Marketing Services UG, Brückenstraße 15, 69120 Heidelberg geltend zu machen.
17.3 Ansprüche des Kunden aus §§ 651 c bis 651 f BGB, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Gleiches gilt für Ansprüche auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.4 Alle anderen Ansprüche aus §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr.

17.5 Die Verjährung der Ansprüche gemäß der Ziffern 17.3. und 17.4. beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des vertraglich vereinbarten Reiseendes folgt.

 

18. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

 

18.1 turcon ist verpflichtet, Staatsangehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

18.2 Der Kunde ist selbst für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, ggf. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Das gilt nicht, wenn turcon nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

18.3 turcon haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Dies gilt auch, wenn der Kunde turcon mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, turcon hat eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

18.4 Zoll- und Devisenvorschriften werden in unterschiedlichen Ländern zum Teil sehr streng gehandhabt; es obliegt dem Kunden, sich über die Vorschriften zu informieren und sie zu befolgen.

 

19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

Die Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (Verordnung [EG] Nr. 2111/2005) verpflichtet turcon, die Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, benennt turcon die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald turcon weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird der Kunde darüber informiert. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der Kunde über den Wechsel informiert. turcon wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so schnell wie möglich über den Wechsel informiert wird.

 

20. Datenschutz

 

Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Kundendaten, erfolgt stets unter der Beachtung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenschutzerklärung ist unter dem Menüpunkt Datenschutz abrufbar.

 

21. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

 

21.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen turcon und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Heidelberg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

21.3 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.

21.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen. Gleiches gilt entsprechend zur Auffüllung von Lücken.

Reiseveranstalter:
turcon travel services GmbH
Brückenstraße 15
69120 Heidelberg

 

Aktualisiert am 01.02.2016

 
Druckversion | Sitemap
© TurCon Touristik UG